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Titel: Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für Zahlungseinstellung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 16.05.2017
Aktenzeichen: 6 U 85/14
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Insolvenzrecht
Dokumentennummer: 18004777 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2018, Seite 245

Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für Zahlungseinstellung

- OLG Frankfurt a.M. - Urteil vom 16.05.2017 - 6 U 85/14 - nachgehend BGH, Az. IX ZR 260/17

Sachverhalt

I. Wegen des Sach- und Streitstandes wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Die Parteien streiten um Rückzahlungsansprüche aufgrund einer Vorsatzanfechtung des Klägers gemäß § 133 InsO.

Die Insolvenzschuldner, die A GmbH und die Beklagte schlossen im Oktober/November 2009 einen Lieferanten-Rahmenvertrag über die Nutzung des Stromnetzes der Beklagten und im Dezember 2009 einen…

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