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Titel: Abstrakte AGB-Kontrollklage einer Verbraucherzentrale: Streitwertbemessung und Rechtsmittelbeschwerde der unterlegenen Partei
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.02.2018
Aktenzeichen: VIII ZR 147/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Datenschutzrecht, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005043 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 20

Abstrakte AGB-Kontrollklage einer Verbraucherzentrale: Streitwertbemessung und Rechtsmittelbeschwerde der unterlegenen Partei

- BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VIII ZR 147/17 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Streitwert in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz richtet sich allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots.
  2. Der Wert einer angegriffenen Klausel wird dabei regelmäßig in einer Größenordnung bemessen, von der auch die Vorinstanzen bei ihrer Wertbemessung ausgegangen sind. Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände vor Kostenrisiken bei der Wahrnehmung der…
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