Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
Behörde / Gericht: Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 18.10.2018
Aktenzeichen: 1 K 1458/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Kommunalrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 19005050 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 26

Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - 1 K 1458/18 -

Leitsatz der Redaktion:

Eine Kurgemeinde erbringt - abgesehen z.B. von der teilweise privatrechtlichen, entgeltlichen Überlassung des Kurhauses für Veranstaltungs- und Restaurationszwecke - gegenüber den Kurgästen Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Sie handelt insoweit nicht als Unternehmerin, zumal aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Benutzung der kommunalen Einrichtungen ein Wettbewerb mit privaten Anbietern rein theoretisch ist. Private Anbieter können für die Bereitstellung…

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