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Titel: Auskunftsanspruch des Betriebsrates über (sensible) personenbezogene Arbeitnehmerdaten
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 09.04.2019
Aktenzeichen: 1 ABR 51/17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 19005453 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 319

Auskunftsanspruch des Betriebsrates über (sensible) personenbezogene Arbeitnehmerdaten

- BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 51/17 -

Der beteiligte Betriebsrat hat die Arbeitgeberin auf Auskunft über alle auftretenden Fälle einer Schwangerschaft im Betrieb in Anspruch genommen.

Die Arbeitgeberin hatte dem Betriebsrat Auskünfte hierüber verweigert, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen in einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Formblatt angegeben hatten, dass sie eine Information des Betriebsrates nicht wünschten.

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht München hatten dem Antrag des Betriebsrates stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht hat…

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