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Titel: Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: 9 B 6.17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005089 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2019, Seite 58

Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung

- BVerwG, Beschluss vom 22.02.2018 - 9 B 6.17 -*

Leitsatz des Gerichts:

Bei Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für die Entwässerung von Bundes- oder Landesstraßen hat die Kommune gegen den Straßenbaulastträger nur dann einen Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruchs, wenn sie von Gesetzes wegen keine Benutzungsgebühren erheben kann.

Die Beschwerden beider Beteiligter sind unbegründet. In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, dass es sich bei dem…

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