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Titel: Angemessene Kriterien für Bestimmung von Baukostenzuschüssen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: I-27 U 9-18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005304 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2019, Seite 206

Angemessene Kriterien für Bestimmung von Baukostenzuschüssen

- OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 - I-27 U 9-18 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Versorgungsnetzbetreiber sind nach § 17 Abs. 1 EnWG verpflichtet, für die Berechnung von Baukostenzuschüssen gleichförmig angemessene Kriterien heranzuziehen und anzuwenden.
  2. Von ausgewählten angemessenen Kriterien für die Bestimmung und Berechnung von Baukostenzuschüssen dürfen Versorgungsnetzbetreiber wegen des Gleichbehandlungsgebots des § 17 Abs. 1 EnWG nicht einzelfallbezogen nach Belieben abweichen.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten…

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