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Titel: Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 08.03.2019
Aktenzeichen: 4 CE 18.2597
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005584 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 28

Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen

- VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2019 - 4 CE 18.2597 -*

Leitsatz der Redaktion:

Die satzungsrechtlichen Duldungspflichten können den Erlass einer »Notduldungsanordnung« rechtfertigen, mit der dem Betroffenen aufgegeben wird, den Verbleib einer rechtswidrig in seinem Grundstück befindlichen Wasser- bzw. Abwasserleitung für den Übergangszeitraum hinzunehmen, den der Einrichtungsträger für eine Leitungsverlegung benötigt.

Der öffentliche Wasserversorger begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO mit dem Inhalt, dem Antragsgegner bis zum Ergehen…

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