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Titel: Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 27.11.2019
Aktenzeichen: 9 C 6.18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 20005582 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 26

Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

- BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 6.18 -*

Leitsatz der Redaktion:

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden.

Aus der Pressemitteilung des BVerwG:

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern,…

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