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Titel: Hinweise zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 29.09.2020
Aktenzeichen: IV C 5 – S-2334 / 19 / 10009 :004 – (koordinierter Ländererlass)
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer: 20006052 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 336

Hinweise zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

- BMF, Schreiben vom 29.09.2020 - IV C 5 - S-2334 / 19 / 10009 :004 - (koordinierter Ländererlass) -

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen…

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