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Titel: Spartenbildung bei Begründung einer Organschaft
Behörde / Gericht: FG Hessen
Datum: 06.04.2020
Aktenzeichen: 4 K 1112/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 20006056 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 342

Spartenbildung bei Begründung einer Organschaft

- FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 06.04.2020 - 4 K 1112/18 -*

Leitsatz der Redaktion:

Die Zusammenfassung der Tätigkeiten Verkehr und Versorgung stellt im Rahmen der Spartenrechnung i.S.d. § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 KStG kein Wahlrecht dar, sondern ist verbindlich. Danach können im Rahmen der Spartenrechnung die Tätigkeiten Verkehr und Versorgung - in Abweichung der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art - niemals getrennt in Erscheinung treten, auch wenn tatsächlich nur eine davon ausgeführt wird.

Die Begründung einer Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft führt zu…

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