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Titel: Tarifkunden- oder Sonderkundenkonzessionsabgabe? – Streit um § 2 Abs. 7 Konzessionsabgabenverordnung –
Datum: 01.12.2020
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Konzessionsabgaberecht, Messstellenbetrieb/-sgesetz
Dokumentennummer: 20006080 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2020, Seite 357

Tarifkunden- oder Sonderkundenkonzessionsabgabe? – Streit um § 2 Abs. 7 Konzessionsabgabenverordnung –

- von RA Christoph Germer, Hamburg -*

Die Landgerichte Hannover und Itzehoe haben mit zwei soweit ersichtlich unveröffentlichten Entscheidungen Ansprüche von Netznutzern auf Rückerstattung vermeintlich zu viel gezahlter Strom-Konzessionsabgabe zurückgewiesen.1 Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Sachverhalte sind nahezu identisch. Vergleichbare Sachverhalte sorgen landauf landab seit Jahren für Streit zwischen Netzbetreibern und ihren Kunden.

* Der Autor ist Rechtsanwalt am Standort Hamburg von Ebner/Stolz.

1 LG Hannover, Urteil vom 24.01.2019 - 74 O 49/18, die Entscheidung finden Sie im vollen Wortlaut auf unserem Portal vkw-online.eu unter DokNr. 20005977.; LG Itzehoe, Urteil vom 08.09.2020 - 8 HKO 42/19, die Entscheidung finden Sie im vollen Wortlaut auf unserem Portal vkw-online.eu unter DokNr. 20005978.

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