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Titel: Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem als Verbesserung
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 21.05.2019
Aktenzeichen: 9 LC 110/17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20005812 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 122

Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem als Verbesserung

- OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.2019 - 9 LC 110/17 -*

Leitsatz des Gerichts:

  1. Voraussetzung für die hinreichende Bestimmtheit der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung für die Teileinrichtung Straßenentwässerung gemäß § 132 Nr. 4 BauGB ist nicht, dass der Anschluss an ein bestimmtes Entwässerungssystem (Misch- oder Trennsystem) festgelegt wird.
  2. Eine Verbesserung der Teileinrichtung Straßenentwässerung kann auch in der Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem liegen (fortführend Senatsurteil vom 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -).

Der Kläger wendet sich gegen…

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