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Titel: Abgabenerhebung durch Dritte nach § 2 Abs. 3 KAG
Datum: 23.03.2020
Aktenzeichen: GPA-Mitteilung Baden-Württemberg 2/2020
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005877 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 185

Abgabenerhebung durch Dritte nach § 2 Abs. 3 KAG

- GPA-Mitteilung Baden-Württemberg 2/2020 vom 23.03.2020 -*

Es gibt zunehmend abgabenberechtigte Kommunen, die Dritte mit der Erhebung von Kommunalabgaben, insbesondere von Benutzungsgebühren ihrer öffentlichen Einrichtungen, beauftragen. Vor allem wegen des Umfangs der wahrgenommenen Tätigkeiten, wegen unzureichender oder fehlender Satzungsregelungen, aber auch wegen fehlerhaft erlassener Abgabenbescheide, ergeben sich oftmals Feststellungen. Aufgrund der Vermischung von hoheitlichen Aufgaben der Abgabenerhebung und damit verbundener Dienstleistungen durch Dritte kommt…

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