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Titel: Herstellungsbeitrag bei einer Erhöhung der zulässigen Geschossfläche im Bebauungsplan
Behörde / Gericht: VG Würzburg
Datum: 05.06.2019
Aktenzeichen: W 2 K 19.553
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20005880 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 188

Herstellungsbeitrag bei einer Erhöhung der zulässigen Geschossfläche im Bebauungsplan

- VG Würzburg, Urteil vom 05.06.2019 - W 2 K 19.553 -

Leitsatz der Redaktion:

Erhöht eine Gemeinde die zulässige Geschossfläche im Bebauungsplan, so bewirkt dies beim Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche eine Änderung der für die Beitragserhebung maßgeblichen Umstände und es entsteht - aufgrund der höheren baulichen Ausnutzbarkeit - ein zusätzlicher Vorteil für das Grundstück. Dadurch wird - im Zeitpunkt des Vorliegens wirksamen Satzungsrechts - gemäß Art. 5 Abs. 2a KAG eine neue (Teil)-Beitragspflicht ausgelöst.

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu…

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