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Titel: Grundsatz der Einrichtungseinheit
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 02.07.2019
Aktenzeichen: 20 ZB 18.1040
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 20005905 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2020, Seite 220

Grundsatz der Einrichtungseinheit

- VGH München, Beschluss vom 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040 -*

Leitsatz der Redaktion:

Der Grundsatz der Einrichtungseinheit gilt nur für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen, welche in der Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde stehen. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Gemeinde Mitglied des Zweckverbandes ist, welcher in einem Teil des Gemeindegebietes eine öffentliche Wasserversorgungsanlage betreibt.

Der mit der Antragsbegründung geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor.…

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