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Titel: Zur Berechnung individueller Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.04.2020
Aktenzeichen: VI-5 Kart 7/19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umwandlungsteuer
Dokumentennummer: 20005923 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 249

Zur Berechnung individueller Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2020 - VI-5 Kart 7/19 (V) -*

Leitsatz der Redaktion:

Die Berechnung eines gesonderten Netzentgelts nach § 20 Abs. 2 GasNEV setzt - wie die Einräumung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - übereinstimmende Willenserklärungen verschiedener Rechtssubjekte voraus, sodass gesonderte Netzentgelte zwischen zwei Sparten eines integrierten Versorgungsunternehmens im Wege eines In-Sich-Geschäfts ausgeschlossen sind.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Betroffene betreibt ein regionales Strom- und…

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