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Titel: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber – Einladung zum Vorstellungsgespräch bei interner Ausschreibung und Besetzung gleichartiger Stellen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.06.2020
Aktenzeichen: 8 AZR 75/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 20005957 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 287

Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber – Einladung zum Vorstellungsgespräch bei interner Ausschreibung und Besetzung gleichartiger Stellen

- BAG, Urteil vom 25.06.2020 - 8 AZR 75/19 -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein schwerbehinderter oder diesem gleichgestellter Bewerber nach § 82 Satz 2 StGB IX a.F. auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss, wenn dieser nicht fachlich offensichtlich ungeeignet ist und sich mit der Frage befasst, ob bei der Besetzung mehrerer gleichartiger Stellen die Einladung zu einem Gespräch für eine der Stellen ausreicht.

Die Beklagte, eine öffentliche Arbeitgeberin, hatte intern zwei…

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