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Titel: Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 23.06.2020
Aktenzeichen: 6 K 2049/17 KE
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 20005953 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 282

Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe

- FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2020 - 6 K 2049/17 KE -*

Leitsatz der Redaktion:

Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto gelten auch bei einem BgA in Form eines Regiebetriebs nur dann als verwendet, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i.S.d. § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Bescheinigung, gilt der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 € bescheinigt.

Streitig ist, ob für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eines Betriebs gewerblicher Art in Form eines Regiebetriebs an die Trägerkörperschaft (Klägerin) Beträge…

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