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Titel: Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 10 K 2084/18 K,G
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 21006521 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 343

Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

- FG Münster, Urteil vom 24.06.2021 - 10 K 2084/18 K,G -*

Leitsatz der Redaktion: Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung…

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