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Titel: Keine Verlustverrechnung zwischen zwei BgA eines Eigenbetriebes, wenn eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen wird
Behörde / Gericht: Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern (in Greifswald)
Datum: 27.01.2021
Aktenzeichen: 2 K 135/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 21006522 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 344

Keine Verlustverrechnung zwischen zwei BgA eines Eigenbetriebes, wenn eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen wird

- FG Mecklenburg-Vorpommern, Bescheid vom 27.01.2021 - 2 K 135/17 -*

Leitsatz der Redaktion:

Es erfolgt keine Verlustverrechnung zwischen zwei Betrieben gewerblicher Art eines Eigenbetriebes, wenn nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft eine Rücklage i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG gebildet wird.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte für den Monat August ... gegenüber der Klägerin Kapitalertragsteuer festsetzen durfte.

Die Klägerin ist eine Gemeinde, die u.a. einen Eigenbetrieb „…“ unterhält. Die Tätigkeit des…

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