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Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 04.02.2021
Aktenzeichen: III C 2 – S 7221/19/10004
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer, Wasserrecht
Dokumentennummer: 21006196 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 87

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

- BMF, Schreiben vom 04.02.2021 - III C 2 - S 7221/19/10004 :001 -

I. Mit Urteil vom 7. Februar 2018 - XI R 17/17 (BStBl 2021 II. S. XXX), hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als »Lieferung von Wasser« i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.

II. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Urteils Folgendes:

1. Legen…

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