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Titel: Verzögerte Geltendmachung von Forderungen aus Wasserlieferungen
Datum: 01.03.2021
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 21006193 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 79

Verzögerte Geltendmachung von Forderungen aus Wasserlieferungen

- von RAin Dr. Melanie Meyer LL.M., Berlin -*

Sind wiederkehrende Abrechnungen über einen längeren Zeitraum unerkannt fehlerhaft oder wurde die Abrechnung gänzlich vergessen und fällt dies dem Versorger erst spät auf, stößt man bei dem Kunden oftmals nicht auf große Zahlungswilligkeit. Dies erscheint nachvollziehbar, da der Schuldner sich in der Regel auf die Richtigkeit der Abrechnung verlassen haben wird, mit diesen Kosten kalkuliert und bilanziert hat. Auch im Falle einer gänzlich unterbliebenen Abrechnung werden viele Kunden diesen Vorgang »zu den Akten» gelegt haben.

Dennoch ist der Zahlungsanspruch in vielen Fällen nicht erloschen. Für Wasserversorger sind dabei, neben den üblichen Problemen der Verjährung und Verwirkung, insbesondere die Besonderheiten der Verordnung über Allgemeine

Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) von Relevanz.1

Mit diesem Artikel soll untersucht werden, wann und inwiefern gegenüber einem Wasserkunden noch ein Zahlungsanspruch für gelieferte, aber nicht abgerechnete Wassermengen bestehen kann. Ein wesentlicher Unterschied besteht dabei zwischen den Konstellationen, in denen die Abrechnung komplett unterblieben und solchen in denen diese nur teilweise - z.B. bei der Abrechnung nur eines von mehreren Anschlüssen eines Wasserkunden - nicht erfolgt ist.

* Dr. Melanie Meyer, LL.M. ist als Rechtsanwältin bei der Pricewaterhouse-Coopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin tätig. Ihre Schwerpunkte sind Wärme- und Wasserrecht, Netzentgeltregulierung und Erneuerbare Energien.

1 Vergleichbare Fragestellungen ergeben sich bei der unterbliebenen Abrechnung von Wärmelieferungen nach AVBFernwärmeV.

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