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Titel: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei erheblichen Ausstattungsunterschieden
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.11.2020
Aktenzeichen: XI R 7/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006198 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 88

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei erheblichen Ausstattungsunterschieden

- BFH, Urteil vom 11.11.2020 - XI R 7/20 -*

Leitsatz des Gerichts:

Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Bestätigung der Rechtsprechung; s. Senatsurteil vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFHE 254, 461; BFH-Beschluss vom 27.03.2019 - V R 43/17, BFH/NV 2019, 719).

Die Klägerin errichtete in den Streitjahren (2009 und 2010) einen gemischt genutzten Gebäudekomplex (Stadtteilzentrum mit Supermarkt etc.…

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