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Titel: Kein Anspruch auf Netzreservekapazität
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.10.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 842-19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 21006268 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2021, Seite 115

Kein Anspruch auf Netzreservekapazität

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.2020 - VI-3 Kart 842-19 (V) -*

Leitsatz des Gerichts:

Die einschlägigen Vorgaben des EnWG sowie der StromNEV bzw. StromNZV verpflichten einen Netzbetreiber nicht, einem nach gelagerten Netzbetreiber, an dessen Netz dezentrale Erzeugungsanlagen angeschlossen sind, die Buchung sog. Netzreservekapazität anzubieten.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt ein Elektrizitätsverteilernetz, an dem in allen Netz- und Umspannungsebenen - die höchste betriebene Spannungsebene ist die Mittelspannung -…

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