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Titel: Bevorteilung erst bei dauerhafter Sicherung des Anschlusses
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (in Magdeburg)
Datum: 16.06.2020
Aktenzeichen: 4 L 7/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 21006292 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 155

Bevorteilung erst bei dauerhafter Sicherung des Anschlusses

- OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2020 - 4 L 7/19 -*

Leitsatz der Redaktion:

Ein Grundstück ist grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird. Der Hauptsammler, an den ein Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, muss auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein, d.h. muss entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen, die im öffentlichen…

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