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Titel: Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbefreiung aufgrund Unionsrechts
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 23.09.2020
Aktenzeichen: XI R 35/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006290 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 148

Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbefreiung aufgrund Unionsrechts

- BFH, Urteil vom 23.09.2020 - XI R 35/18 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt nur vor, wenn ein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden ist, der einen Vorteil erhält, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt.
  2. Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter (hier: christliche Kirche und kirchennaher Verein) durch eine gemeinnützige GmbH ist keine der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeit, wenn die Tätigkeit der GmbH einer…
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