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Titel: Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei Müllverbrennungsanlagen und BHKW – ein deutlicher Vorsteuerabzugsvorteil
Datum: 01.05.2021
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Entsorgungsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006288 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 143

Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei Müllverbrennungsanlagen und BHKW – ein deutlicher Vorsteuerabzugsvorteil

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Mit einer Umstellung der Berechnung der unternehmerischen Quote kann bei Müllverbrennungsanlagen und anderen Heizkraftwerken (Klärgas- oder Deponiegas-BHKW, Vergärungsanlagen, etc.) ein beträchtliches Vorsteuerabzugspotential ausgeschöpft werden. Nicht mehr die angelieferten Mengen, sondern die erzielten Entgelte sind der Maßstab der Vorsteueraufteilung.

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