Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Held, RA, Mag.rer.publ. Joachim

Herr Rechtsanwalt Joachim Held, Mag.rer.publ., arbeitet seit 2009 bei einem internationalen Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsberatungs-, und Steuerberatungsunternehmen als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Erneuerbare Energien, Wärmeversorgung und Energieeffizienz. Zuvor war er in der Rechtsabteilung der Evonik AG / Steag AG für die Bereiche dezentrale und regenerative Energieerzeugung zuständig und als Syndikusanwalt bei einem unabhängigen Energiedienstleister mit Schwerpunkt Energiehandel und Nahwärmecontracting tätig.

 

Herr Held berät vor allem Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche, Contracting-Unternehmen, Fernwärmeversorgungsunternehmen, energieintensive Industrien, Stadtwerke und Kommunen bei der Vertragsgestaltung, in streitigen Auseinandersetzungen, bei der strategischen Ausrichtung und in der politischen Interessenvertretung.

Neben einer regelmäßigen Vortragstätigkeit zu rechtlichen Fragen der Erneuerbaren Energien, Wärmeversorgung und Energieeffizienz ist Rechtsanwalt Held Autor von zahlreichen energierechtlichen Fachartikeln.

Herr Held ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

Titel: Europarechtliche Fußangeln in der Energie- und Wasserversorgung? Zahlungsverbot für unbestellte Ware und Widerrufsbelehrung für konkludente Versorgungsverträge – Teil 2 –
Datum: 01.08.2021
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 21006358 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 233

Europarechtliche Fußangeln in der Energie- und Wasserversorgung? Zahlungsverbot für unbestellte Ware und Widerrufsbelehrung für konkludente Versorgungsverträge – Teil 2 –

*

- von RA Joachim Held, Mag. rer. publ., und RA Christian Leiding, Nürnberg -**

Der EuGH hat bei oberflächlicher Betrachtung mit seiner aktuellen Entscheidung zur europarechtlichen Vereinbarkeit konkludenter Wasserversorgungsverträge mit dem europarechtlichen Verbot der Entgeltforderung für unbestellt zugesandte Ware das Instrument des konkludenten Versorgungsvertrags gestärkt. Bei genauerer Betrachtung bleiben jedoch europarechtliche »Fußangeln« - insbesondere für andere Versorgungssparten - bestehen (Teil 1)***. Dies gibt Anlass, auch das europarechtliche Verbraucherschutzinstitut des Widerrufsrechts auf die Vereinbarkeit mit konkludenten

Vertragsschlüssen zu untersuchen, um in der Versorgungspraxis häufig bestehende Risiken durch Anpassung der Vertriebsprozesse und der AGB-Gestaltung zu mindern (Teil 2). Dabei schließt sich der Kreis, da der Verzicht auf die Ausübung des Widerrufsrechts nach einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung im konkludenten Versorgungsverhältnis auch in Hinblick auf das Verbot der Entgeltforderung für unbestellt zugesandte Ware jedes anerkennenswerte Schutzbedürfnis für einen unentgeltlichen Bezug von Versorgungsmedien entfallen lässt.

* Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 03.02.2021 - C-922/19.

** Die Autoren sind angestellte Rechtsanwälte der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg. Dieser Beitrag gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder.

*** Teil 1 ist in Versorgungswirtschaft 07/ 2021, 197ff. erschienen, in unserem Portal vkw-online.eu, DokNr. 21006332.

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