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Titel: Novellierung des Mieterstromgesetzes im EEG 2021
Autor: Dipl.-Ing. Norbert Maqua, Dipl.-Kfm. Wasilij Rosenberg
Datum: 01.09.2021
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Betriebswirtschaft, EEG
Dokumentennummer: 21006377 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2021, Seite 268

Novellierung des Mieterstromgesetzes im EEG 2021

- von Dipl.-Ing. Norbert Maqua und Dipl.-Kfm. Wassilij Rosenberg, Berlin -*

Als Obergrenze für den geförderten Zubau in der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber 500 MW installierter Leistung pro Jahr festgelegt. Für die Mieterstrommenge wurde ein Ausbaupfad mit jährlich 120 Gigawattstunden und ein Maximalpotential von 3,6 Terawattstunden/a angenommen. Im Regierungsentwurf wurde damals dieser angenommene Ausbaupfad als moderat bezeichnet, man rechnete also damals durchaus mit ggf. höheren Mieterstrommengen. Außerdem war man von einer Anmeldung von etwa 12.500 Bestandsanlagen für den Mieterstrom im Marktstammdatenregister ausgegangen.1

In der Praxis wurde schnell Kritik an der Ausgestaltung des Mieterstrommodells geäußert. Neben den wirtschaftlichen Eckdaten war insbesondere die steuerliche Gestaltung aus Sicht von Wohnungsbaugesellschaften Kritikpunkt. Vermieter, die Strom liefern, wären auch für die Mieterlöse gewerbesteuerpflichtig geworden, da die gewerbesteuerfreie Mietzahlung durch das Nebengeschäft »Mieterstromlieferung« infiziert wäre.

* Dipl.-Ing. Norbert Maqua ist Vorstand der enwima AG in Berlin, Dipl.-Kfm. Wassilij Rosenberg ist dort Unternehmensberater.

1 www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/mieterstrom-referentenentwurf-zum-gesetz-zur-foerderung.pdf.

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