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Titel: Die Entgeltregulierung reiner Wasserstoffnetze
Datum: 01.01.2022
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22006580 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 6

Die Entgeltregulierung reiner Wasserstoffnetze

- von RAin Dr. Melanie Meyer, LL.M., Berlin und Thorsten Roll, LL.M., Düsseldorf -*

Die neue Wasserstoffnetzentgeltverordnung (»H2NEV«) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten.1 Diese regelt erstmalig die Grundsätze der Netzkostenermittlung für die Betreiber von Wasserstoffnetzen ähnlich wie die Gasnetzentgeltverordnung für die Betreiber von Gasnetzen. Dieser Aufsatz soll zunächst einen kurzen Überblick über den allgemeinen regulatorischen Rahmen des 2021 novellierten EnWG für Wasserstoffnetze geben, um dann vertieft die Entgeltsystematik der H2NEV sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur GasNEV darzustellen. Es wird aufgezeigt, dass die kostenorientierte Entgeltbildung in der H2NEV einige Spielräume für die Netzbetreiber bietet. Im Ergebnis ist die Detailtiefe der Regulierung im Vergleich zur GasNEV jedoch verringert. Sollte sich der europäische Gesetzgeber dem Wasserstoffbereich annehmen, ist eine ähnlich starke Regulierung wie im Gasbereich zu erwarten.

* RAin Dr. Melanie Meyer, LL.M. ist seit 2011 als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Energierecht bei PwC Legal in Berlin tätig. Sie berät Mandanten u.a. zu Fragen im Bereich der Erneuerbaren Energien, der Netzentgeltregulierung und Wärmerecht sowie zu europäischen Normen in diesem Bereich. Die Bandbreite ihrer Tätigkeiten umfasst Prozessführung, Vertragsverhandlungen, Politikberatung sowie Vortragstätigkeiten und Publikationen. Thorsten Roll, LL.M. ist seit 2018 als Wirtschaftsjurist für die PwC Legal AG in Düsseldorf tätig. Er unterstützt bei der Beratung u.a. zu Fragen im Bereich Netzentgeltregulierung und Erneuerbare Energien. Nach einem Studium des Wirtschafts- und Umweltrechts am Umwelt-Campus Birkenfeld mit dem Abschluss als Bachelor of Laws (LL.B.) folgte ein Master im Bereich des Unternehmens- und Energierechts mit dem Abschluss als Master of Laws (LL.M.).

1 Verordnung vom 23.11.2021 (BGBl. I 2021, S. 4955).

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