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Titel: Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.09.2022
Aktenzeichen: 1 ABR 22/21
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, EU-Recht
Dokumentennummer: 22070223 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 350

Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems

– BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 –

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Betriebsrat kann die Einführung eines (elektronischen) Arbeitszeiterfassungssystems nicht über die Einigungsstelle er zwingen.

Im dem vom BAG entschiedenen Fall hatte der Betriebsrat beantragt, festzustellen, dass ihm ein Initiativrecht zur Einführung eines (elektronischen)…

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