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Titel: Unzulässige Bemessung der Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwassermaßstab
Behörde / Gericht: VG Frankfurt/Main
Datum: 30.07.2022
Aktenzeichen: 6 K 2504/19.F
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht
Dokumentennummer: 22070220 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 346

Unzulässige Bemessung der Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwassermaßstab

– VG Frankfurt, Urteil vom 30.07.2021 – 6 K 2504/19.F –

Leitsatz der Redaktion:

Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung.

Eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers ist ausnahmsweise nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung als geringfügig angesehen werden können und jedenfalls nicht mehr als 12% der gesamten Abwasserentsorgungskosten ausmachen. Ein derartig geringer…

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