Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Weisbach, M.A., WP/StB/CVA Dipl.-Betriebswirt (FH) Frank

Herr Dipl.-Bw. (FH) Frank Weisbach, M. A., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Valuation Analyst, ist Partner von Göken I Pollak I Partner mit Hauptsitz in Bremen. Er vertritt die Standorte in Würzburg, Nürnberg und Mainz und beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung, betriebswirtschaftlichen Beratung und Bewertung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, von (kommunalen) Immobilienunternehmen, von weiteren öffentlich geprägten Unternehmen sowie von Städten und Gemeinden. Zudem widmet er sich Corporate Governance-Themen sowie der anspruchsvollen Steuerberatung, z. B. bei Umstrukturierungen/Fusionen oder bei der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen.

Titel: Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen – Es wird Zeit!
Datum: 01.03.2022
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Handelsrecht, Jahresabschluss, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 22006659 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2022, Seite 84

Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen – Es wird Zeit!

- von WP/StB/CVA Dipl.-Bw. (FH) Frank Weisbach, M.A., Würzburg -*

Der vorliegende Aufsatz setzt sich mit dem seit Jahren in aller Munde befindlichen und aus der medialen Diskussion nicht mehr wegzudenkenden »Megatrend« Nachhaltigkeit auseinander. Um den Leser die Scheu vor dem mit Akronymen und Anglizismen besetzten Thema zu nehmen, werden eingangs nach einer kurzen Aufzählung wichtiger historischer Eckpfeiler mehrere Begriffsklärungen vorgenommen. Nachdem anschließend Beweggründe skizziert werden, aus dem blanken Begriff Nachhaltigkeit zu einer umfassenden und fundierten Unternehmensberichterstattung darüber zu kommen, werden Vorgaben - insbesondere die Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Europäische Kommission - bzw. ausgewählte für die Praxis relevante Standards für die Berichterstattung überblickshaft aufgezeigt und analysiert. Dadurch wird klar, dass es bislang keinen einheitlichen Berichterstattungsstandard gibt. Der Beitrag fährt mit einem Überblick über die in Deutschland derzeit maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sowie Regelwerke und Leitfäden fort und schließt mit dem Fazit, dass sich kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen zwar derzeit noch nicht gesetzlich verpflichtet sehen müssen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzunehmen, dies sich allerdings kurzfristig bereits für das Geschäftsjahr 2023 zumindest für große Unternehmen ändern kann. Zudem ergeben sich mannigfaltige Beweggründe, sich freiwillig mit der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmensaktivitäten auseinanderzusetzen.

* Herr Weisbach ist Partner der auf öffentliche Unternehmen fokussierten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Göken | Pollak | Partner. Er leitet die Niederlassung in Würzburg.

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