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Titel: Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts in § 3 AVBFernwärmeV auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen
Autor: RA Dr. Julian Asmus Nebel
Datum: 01.04.2022
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 22006686 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 105

Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts in § 3 AVBFernwärmeV auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen

- von RA Dr. Julian Asmus Nebel, Berlin -*

In der Novelle des Wärmelieferrechts im Oktober 2021 hat der Verordnungsgeber auch § 3 AVBFernwärmeV geändert. Dieser Beitrag greift das neue Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrecht des Kunden in § 3 AVBFernwärmeV auf. Seit dem 05.10.2021 können Kunden einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung anpassen. Begehrt der Kunde eine Reduktion der Wärmeleistung um 50% oder weniger, muss er weder eine Begründung noch einen Nachweis beibringen. Begehrt der Kunde eine Reduktion um mehr als 50% oder gar die vollständige Kündigung des Vertrages, muss er nachweisen, dass die Leistung durch Einsatz von erneuerbaren Energien ersetzt wird.

Dieser Beitrag untersucht, wie sich die neuen Regelungen in § 3 AVBFernwärmeV n.F. auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen auswirken. Dabei wird geklärt, ob das Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrecht auch in öffentlich-rechtlichen Versorgungsverhältnissen gilt und ob § 3 AVBFernwärmeV n.F. die bestehenden Befreiungsmöglichkeiten vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung ergänzt und erweitert. Es wird die Frage beantwortet, ob öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen nichtig sind, die § 3 AVBFernwärmeV n.F. nicht entsprechen, weil sie kein entsprechendes Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrecht des Kunden bzw. entsprechende Regelungen zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang enthalten. Zuletzt wird diskutiert, inwieweit § 3 AVBFernwärmeV n.F. die Begründung des Anschluss- und Benutzungszwangs in Frage stellt. Denn sowohl der Anschluss- und Benutzungszwang wird mit dem Klimaschutz begründet als auch das Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrecht für Fernwärmeverträge in § 3 AVBFernwärmeV n.F.

* Dr. Julian Asmus Nebel ist Partner der Kanzlei BRAHMS NEBEL und Herausgeber und Kommentator der AVBFernwärmeV in Brahms/Nebel (Hrsg.): Kommentar zum Wärmelieferungsrecht, der in Q1 2022 erscheinen wird.

Hinweis: Der Aufsatz basiert auf einem Vortrag, den der Autor auf der Jahrestagung des Forum Contracting 2022 zum Spannungsfeld zwischen Anschluss- und Benutzungszwang und der Privilegierung von erneuerbaren Energien gehalten hat.

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