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Titel: Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 03.01.2022
Aktenzeichen: 11 K 200/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22006696 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 120

Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung

- Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 03.01.2022 - 11 K 200/20 -*

Leitsatz des Gerichts:

Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen. Dabei geht es um den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken und deren Weitergabe an…

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