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Titel: Keine Haftung für Schäden durch Abwasserkanal auf Nachbargrundstück
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.12.2021
Aktenzeichen: V ZR 121/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 22006736 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 142

Keine Haftung für Schäden durch Abwasserkanal auf Nachbargrundstück

- BGH, Urteil vom 10.12.2021 - V ZR 121/20 -*

Leitsatz des Gerichts:

Befindet sich auf einem Grundstück ein Abwasserkanal und nimmt das Nachbargrundstück durch aus dem Kanal austretendes Wasser Schaden, scheidet eine Haftung des Grundstückseigentümers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 33 NbG LSA aus, wenn der Kanal zu einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehört.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Tatbestand

Der Kläger ist Eigentümer eines in Sachsen-Anhalt gelegenen Grundstücks, auf dem sich eine Fleischerei mit Verkaufsräumen befindet. Der Beklagten gehört das…

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