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Titel: Anmerkung: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.12.2021
Aktenzeichen: XI R 30/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22063041 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2022, Seite 213

Anmerkung: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Der BFH-Senat »hält es nicht für ausgeschlossen«, dass es bei einem Kurbetrieb, der eine Kurtaxe erhebt, insoweit an einer wirtschaftlichen Tätigkeit i.S. des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL fehlt, als die Kureinrichtungen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen und eine Kurkarte nicht zum Eintritt benötigt wird. Damit wären die gemeindlichen Kurbetriebe aus umsatzsteuerlicher Sicht im Ergebnis „platt“. Die Kurtaxe wäre nicht mehr der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die jPöR würde vielmehr als Nichtunternehmer handeln. Mit Blick auf das Unionsrecht…

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