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Titel: Unversteuerte oder versteuerte Energieerzeugnisse: Unterschiedlicher Festsetzungsbeginn
Autor: Fabian Kausche, LL.M., Robert Böhm
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.10.2021
Aktenzeichen: VII R 26/20
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energiesteuer, EU-Recht
Dokumentennummer: 22063855 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 246

Unversteuerte oder versteuerte Energieerzeugnisse: Unterschiedlicher Festsetzungsbeginn

– BFH, Urteil vom 19.10.2021 – VII R 26/20 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die materiellen Voraussetzungen für den…
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