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Titel: Verjährung von Urlaubsansprüchen bei Verletzung arbeitgeberseitiger Hinweisobliegenheiten
Autor: Katharina Kanne
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 22.09.2022
Aktenzeichen: C-120/21
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, EU-Recht
Dokumentennummer: 23071448 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2023, Seite 30

Verjährung von Urlaubsansprüchen bei Verletzung arbeitgeberseitiger Hinweisobliegenheiten

– EuGH, Urteil vom 22.09.2022 – C-120/21 –

Die Parteien streiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die finanzielle Abgeltung von 101 Urlaubstagen. Die Klägerin war vom 01.11.1996 bis 31.07.2017 bei der Beklagten beschäftigt und verlangte nach ihrem Ausscheiden Urlaubsabgeltung für die von ihr zwischen 2013 und 2017 nicht genommenen Urlaubstage. Die Beklagte lehnte den Anspruch ab und erhob die Einrede der Verjährung. Nachdem die Vorinstanzen in der Sache entschieden hatten, legte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)…

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