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Titel: Anlagenregisterverordnung: Seit 1. August 2014 Meldepflicht aller neu in Betrieb genommenen Erneuerbare-Energien-Anlagen
Datum: 01.08.2014
Gesetz: AnlRegV
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 14002848

Anlagenregisterverordnung: Seit 1. August 2014 Meldepflicht aller neu in Betrieb genommenen Erneuerbare-Energien-Anlagen

Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) vom 01.08.2014

Im EEG wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, die Anlagenregisterverordnung zu erlassen und das Verfahren sowie die Meldepflichten auszugestalten. Von dieser Befugnis wurde mit Erlass der Anlagenregisterverordnung Gebrauch gemacht. Seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlagen müssen im Anlagenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Meldepflicht trifft Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie neue Windkraftanlagen an Land und auf der See, Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Solaranlagen werden über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur erfasst. Die Meldepflicht des Anlagenregisters trifft grundsätzlich nur neu in Betrieb genommene Anlagen. Bestandsanlagen müssen sich nur melden, wenn bestimmte meldepflichtige Ereignisse eintreten, dies kann z.B. eine Änderung der installierten Leistung sein. Eine Verpflichtung zur Meldung von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas betrieben werden, besteht nicht.

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