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Titel: Zur Bilanzierung von Leitungsanlagen bei Energie-Versorgungsunternehmen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 30.05.1997
Aktenzeichen: IV B2 - S 2170-53/97
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 17002079

Zur Bilanzierung von Leitungsanlagen bei Energie-Versorgungsunternehmen

BMF, Schreiben vom 30.05.1997 - IV B2 - S 2170-53/97

Vorbemerkung der Redaktion:

Wie berichtet (VERSORGUNGSWIRTSCHAFT 1997 S. 158), plante das Bundesfinanzministerium seit längerem eine Neufassung des BMF-Schreibens vom 10.6.1974 (VERSORGUNGSWIRTSCHAFT 1974 S. 246) zur Bilanzierung von Leitungsanlagen. Neben Regelungen zur Abgrenzung von Wirtschaftsgütern bei Leitungsnetzen sollte ursprünglich auch die Abschreibungsdauer von Leitungsnetzen unabhängig von der Versorgungssparte und der jeweiligen Funktion auf 50 Jahre erhöht werden. Letzteres ist nun aufgrund heftiger Proteste der Verbände der Versorgungswirtschaft vorläufig nicht mehr aufgenommen worden. Das jetzt vorliegende Schreiben regelt nur die Frage der Wirtschaftsgutabgrenzung auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH zum Wirtschaftsgut Ortsnetz.

- KFM -

Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.

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