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Titel: Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende; Anwendungshilfe - MaLo-ID
Behörde / Gericht: Bundesnetzagentur
Datum: 02.05.2017
Aktenzeichen: BK6-16-200 / BK7-16-142
Gesetz: GDEW, MsbG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 17001892

Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende; Anwendungshilfe - MaLo-ID

BNetzA, Beschlusskammern 6 und 7, Mitteilung Nr. 2 vom 02.05.2017 - BK6-16-200 / BK7-16-142

Mitteilung Nr. 2

hier: Geschäftsprozesse für die Einführung von Marktlokations-Identifikationsnummern/Korrigierte Fassung der Anlage 3 („MPES“) zur Festlegung BK6-16-200

Gemäß Tenorziffer 4 zur Festlegung BK6-16-200 (Strom) bzw. Tenorziffer 3 zur Festlegung BK7-16-142 sind die Betreiber von Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetzen verpflichtet, spätestens ab dem 1. Februar 2018 flächendeckend alle Marktlokationen mittels einer neu einzuführenden Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: „MaLo-ID“) zu identifizieren.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen hat der BDEW eine Anwendungshilfe nebst Geschäftsprozessbeschreibung erarbeitet, mit der sichergestellt werden kann, dass die neuen ID-Nummern massengeschäftstauglich zwischen den Marktakteuren kommuniziert werden können und somit rechtzeitig vor dem 01.02.2018 flächendeckend bekannt sind.

Die Beschlusskammern sind mit der Einführung der Begriffssystematik der Marktlokation dem ausdrücklichen Vorschlag des BDEW gefolgt, die Einführung der Systematik zur Markt- und Messlokation schon im Rahmen des Interimsmodells durchzuführen und dies nicht erst dem Zielmodell zu überlassen. Da die Neuerungen zum Interimsmodell - einschließlich der Einführung der Marktlokationssystematik -  aber bereits zum 01.10.2017 wirksam werden, bedarf es nach Überzeugung der Bundesnetzagentur auch einer zeitnahen Einführung der dazugehörigen ID-Systematik, um die mit dem Interimsmodell festgelegten Prozesse in effizienter Form für alle Marktbeteiligten handhabbar zu machen. Insofern ist die Bundesnetzagentur hierbei nicht der Empfehlung des BDEW gefolgt, den in den genannten Festlegungen niedergelegten Produktivsetzungstermin vom 01.02.2018 auf den 01.06.2018 zu verschieben.

Zeitgleich mit dieser Mitteilung veröffentlicht der BDEW die hierfür erarbeitete Geschäftsprozessbeschreibung. Sie bildet aus Sicht der Beschlusskammern eine geeignete Umsetzungsmethodik ab, um die neuen Marktlokations-Identifikationsnummern im Markt zu kommunizieren.

Zur technischen Umsetzung dieser Prozesse im Rahmen massengeschäftstauglicher EDIFACT-Kommunikation bedarf es weiterhin noch einiger Anpassungen an den einschlägigen Nachrichtentypbeschreibungen. Diese Anpassungen werden in wenigen Tagen im Wege einer außerturnusmäßigen Konsultation veröffentlicht. Die Datenformate werden im Anschluss gemäß dem Änderungsmanagement zum Stichtag 01.10.2017 (Gültigkeitsbeginn)  mit separater Mitteilung veröffentlicht. Die Anwendungsfälle Anfrage-/Antwortprozess zur Einführung der MaLo-ID können ab dem 01.12.2017 in der Marktkommunikation eingesetzt werden, da erst ab diesem Datum Codes, die in den Anwendungsfällen benötigt werden, zugelassen sind.

Weiterhin wird mit dieser Mitteilung eine korrigierte Fassung der Anlage 3  („MPES“) zur Festlegung BK6-16-200 veröffentlicht. Korrigiert wurden redaktionelle Fehler an zwei Textstellen, in denen zur Identifikation von Tranchen fälschlicherweise auf Zählpunktbezeichnungen anstelle der MaLo-ID verwiesen worden war.

Bitte die Anwendungshilfe über unten stehenden Link öffnen.

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