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Titel: Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG a.F. zu gewährenden Spitzenausgleichs
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.03.2013
Aktenzeichen: – VII R 57/11 -
Gesetz: StromStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Stromsteuer
Dokumentennummer: 13002400

Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG a.F. zu gewährenden Spitzenausgleichs

Urteil des BFH vom 19.3.2013 – VII R 57/11

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