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Titel: Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: I R 56/15
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 17001882

Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades

BFH, Urteil vom 09.11.2016 – I R 56/15

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt.
  2. Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb an einen eingetragenen Verein verpachtet hat, ist die Verpachtungstätigkeit nicht begünstigt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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