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Titel: Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: VIII R 44/15
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19005202

Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

BFH, Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 44/15

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner.
  2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem 18. Juni 2008 für den konkreten Einzelfall bestandskräftige – oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene – Bescheide existierten oder eine verbindliche Auskunft erteilt wurde.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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