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Titel: Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.12.2019
Aktenzeichen: I R 58/17
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 21005988

Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

BFH, Urteil vom 10.12.2019 – I R 58/17

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Begriff der »Verpachtung« in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
  2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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