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Titel: Betrieb von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften sind umsatzsteuerfrei
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.03.2021
Aktenzeichen: V R 1/19
Gesetz: UStG, MwStSystRL
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006413

Betrieb von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften sind umsatzsteuerfrei

BFH, Urteil vom 24.03.2021 - V R 1/19

Leitsatz des Gerichts:

Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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