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Titel: Bei Stromentnahme aus dem Netz ist Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks entgeltpflichtiger Netznutzer
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.11.2009
Aktenzeichen: EnVR 56/08 - Pumpspeicherkraftwerke
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 16001649

Bei Stromentnahme aus dem Netz ist Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks entgeltpflichtiger Netznutzer

BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - Pumpspeicherkraftwerke

Leitsatz des Gerichts:

Der Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks, der für dessen Betrieb aus dem Netz Strom entnimmt, ist Letztverbraucher i.S. des § 3 Nr. 25 EnWG und damit entgeltpflichtiger Netznutzer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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