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Titel: Netzentgeltpflicht für selbst verbrauchte Strommenge bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von EEG-Strom
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.03.2012
Aktenzeichen: EnVR 8/11
Gesetz: StromNEV, EEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 15001437

Netzentgeltpflicht für selbst verbrauchte Strommenge bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von EEG-Strom

BGH, Beschluss vom 27.03.2012 – EnVR 8/11

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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