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Titel: Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.01.2015
Aktenzeichen: EnVR 37/13 - ONTRAS Gastransport GmbH
Gesetz: GasNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 17001855

Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV

BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - EnVR 37/13 - ONTRAS Gastransport GmbH

Leitsatz des Gerichts:

Bei der Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV sind weder die Regulierungsbehörde noch das Beschwerdegericht gehalten, hinsichtlich einer Frage, zu der sich in der Wirtschaftswissenschaft noch keine einheitliche Auffassung gebildet hat, eine bestimmte Methode allein deshalb heranzuziehen, weil diese von fachkundiger Seite als mehrheitlich unterstützt angesehen wird.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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